Artikel von Lars Becker 22. Mai 2020
Account Sharing: Netflix will aktiv werden
Wer sein Netflix-Konto mit Freunden oder Kollegen teilt, muss in Zukunft womöglich mit Konsequenzen rechnen. Medienberichten zufolge diskutiert die Netflix-Chefetage derzeit, wie sie solche Verstöße gegen die AGB ahnden könnten. Spekuliert wurde von einigen Medien sogar, dass Netflix dem nicht zahlenden Part die geschauten Serien und Filme in Rechnung stellt. Gesicherte Informationen gibt es hierzu allerdings nicht. Auf unsere Anfrage reagierte der Streaming-Dienst nicht.
Umfrage: Viele setzen sich über Regeln hinweg
Klar ist jedenfalls: Netflix ist seit geraumer Zeit über Account-Sharing verärgert. In den AGB ist das Teilen des Accounts nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es klare Richtlinien, die User beachten müssen. So müssen die Personen alle im gleichen Haushalt leben. Das Standard-Abo ist derweil für Haushalte mit zwei Personen und das Premium-Abo für Personen mit bis zu vier Nutzern vorgesehen. Laut des US-amerikanischen TV-Senders CNBC missachten viele Benutzer die Regeln. Besonders Millenials, also die Generation von Anfang 1980 bis Ende 1990, setzen sich darüber hinweg. 35 Prozent dieser Altergruppe betreiben Account-Sharing.
Neue Maßnahmen gegen inaktive Accounts
Eine andere Baustelle sind inaktive Konten. Eigentlich müsste man meinen, Netflix könnte es egal sein, wie häufig das Konto in Gebrauch ist, solange die inaktiven User die Beiträge ordnungsgemäß bezahlen. Auf dem hauseigenem Blog schreiben die Verantwortlichen allerdings: „Das Letzte, was wir wollen, ist, dass die Leute für etwas bezahlen, das sie nicht benutzen.“ Deshalb bitten sie diejenigen, die sich ein Jahr lang passiv verhielten, zu bestätigen, dass sie ihre Mitgliedschaft auch weiterhin behalten wollen. „Wenn sie nicht bestätigen, dass sie ihr Abonnement beibehalten wollen, werden wir ihr Abonnement automatisch kündigen“, heißt es weiter.
Inhalt abgerufen von: https://tarnkappe.info/inaktive-und-geteilte-accounts-netflix-will-konto-politik-veraendern/.